2032.4-UPauschvergütungen für Beamte und Angestellte der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung, die im Aufsichtsdienst an Gewässern tätig sind
- Amtliche Abkürzung:
- BayVwV96747
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.