BayVwV96746 · Bayern

2032.4-BPauschvergütungen für Beamte und Angestellte der Bayerischen Staatsbauverwaltung, die im Aufsichtsdienst an Straßen tätig sind

Amtliche Abkürzung:
BayVwV96746
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.