BayVwV96732 · Bayern

Gewährung von Lehrnebenvergütungen für die nebenamtlich mit der Aus- und Fortbildung der Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr befassten Bediensteten

Amtliche Abkürzung:
BayVwV96732
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.