BayVwV96713 · Bayern

Allgemeiner Auftrag an die Verwaltungen zur Durchführung von Prüfungen nach Art. 114 Abs. 1 Satz 2 BayBG

Amtliche Abkürzung:
BayVwV96713
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.