BayVwV96668 · Bayern

2030.2.5-FVerwaltung 21 Grundsätze für personalrechtliche Maßnahmen

Amtliche Abkürzung:
BayVwV96668
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.