2012.1-IVereinfachung des Ermittlungsverfahrens; Leitsätze für die Erstellung eines Schlussvermerks
- Amtliche Abkürzung:
- BayVwV96530
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.