Vollzug der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung; Halterpflichten nach § 31 Abs. 2 StVZO, Überprüfung der Eignung von Fahrern
- Amtliche Abkürzung:
- BayVwV96494
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.