BayVwV96463 · Bayern

1130-IVerwendung von Bestandteilen der bayerischen Staatswappen

Amtliche Abkürzung:
BayVwV96463
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.