BayVwV9421 · Bayern

Verordnung über die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAkV)

Amtliche Abkürzung:
BayVwV9421
Ausfertigungsdatum:
08.05.1979
Fundstelle:
GVBl. S. 98
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

1Die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Führungsakademie) hat ihren Sitz in Landshut-Schönbrunn. 2Sie ist dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Staatsministerium) unmittelbar nachgeordnet.

§ 2

1Der Führungsakademie obliegendie Aus- und Fortbildung im Geschäftsbereich des Staatsministeriums unbeschadet der Zuständigkeit sonstiger Einrichtungen,die Erarbeitung von Grundlagen für Landwirtschaftsverwaltung und Unterricht in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Institutionen sowie die Erarbeitung methodischer und didaktischer Grundlagen für die Landwirtschaftsberatung,die Unterstützung des Staatsministeriums bei der Führung der Ämter für Landwirtschaft und Forsten undder Vollzug der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. 2Die Aus- und Fortbildung kann sich auch auf Fachkräfte nicht staatlicher Einrichtungen erstrecken, soweit der Geschäftsbereich berührt ist.

§ 3

Über die Organisation, die Verwaltung und den Dienstbetrieb der Führungsakademie erläßt das Staatsministerium die erforderlichen Verwaltungsanordnungen.

§ 4

1Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1979 in Kraft2). 2(gegenstandslos)2) [Amtl. Anm.:] Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 8. Mai 1979 (GVBl. S. 107)2) [Amtl. Anm.:] Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 8. Mai 1979 (GVBl. S. 107)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.