BayVwV306087 · Bayern

2032.4-IBestimmungen über die Abfindung bei Einsätzen und Übungen der Polizei

Amtliche Abkürzung:
BayVwV306087
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.