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title: "BayVwV290272 — 2032.3-IGewährung von Lehrnebenvergütungen für die nebenamtlich mit der Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration befassten Bediensteten"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/by/bayvwv290272"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Bayern"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV290272"
updated: "2026-05-15T12:01:45+00:00"
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# BayVwV290272 — 2032.3-IGewährung von Lehrnebenvergütungen für die nebenamtlich mit der Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration befassten Bediensteten

**Landesrecht Bayern**


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— 2032.3-IGewährung von Lehrnebenvergütungen für die nebenamtlich mit der Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration befassten Bediensteten
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV290272
Quelle: www.gesetze-bayern.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
