2032.3-IGewährung von Lehrnebenvergütungen für die nebenamtlich mit der Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration befassten Bediensteten
- Amtliche Abkürzung:
- BayVwV290272
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.