AnfoGLBek · Bayern

2030.2.1-JAnforderungsprofil für Dienst-, Geschäfts- und Gruppenleiter bei Gerichten und Staatsanwaltschaften (AnfoGLBek)

1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1Die richtige Auswahl und die Qualifikation der Dienst-, Geschäfts- und Gruppenleiter sowie vergleichbarer Führungskräfte sind für die Gerichte und Staatsanwaltschaften von großer, für das Funktionieren der Behörde nicht zu unterschätzender Bedeutung. 2Die vielfältigen und sich laufend ändernden Verwaltungs- und Führungsaufgaben können nur mit hoch motiviertem und bestens qualifiziertem Personal bewältigt werden. 3Zur weiteren Verbesserung der Personalauswahl wird daher ein Anforderungsprofil für Dienst-, Geschäfts- und Gruppenleiter vorgelegt, das - ohne erschöpfend zu sein - Kriterien enthält, die von künftigen Führungskräften in diesen und vergleichbaren Bereichen erfüllt werden müssen.
1Das Anforderungsprofil gilt demgemäß für im Justizministerialblatt ausgeschriebene Dienstposten für Dienst-, Geschäfts- und Gruppenleiter; es gilt ferner für weitere im Justizministerialblatt ausgeschriebene vergleichbare Dienstposten, sofern in der Ausschreibung auf das Anforderungsprofil Bezug genommen wird. 2Die folgenden Anforderungen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Prinzips der Bestenauslese, bei der Besetzung der vorgenannten ausgeschriebenen Dienstposten gemäß Art. 16 Abs. 1 Satz 3 LlbG zu beachten, allerdings mit der Maßgabe, dass es die Übertragung des Dienstpostens nicht hindert, wenn einzelne Kenntnisse aus dem Anforderungsspektrum der Fachkompetenz noch nicht hinreichend ausgeprägt sind, aber die Bereitschaft zur Fortbildung und Hospitation besteht.
Die weitere Personalentwicklung der Dienst-, Geschäfts- und Gruppenleiter sowie vergleichbarer Führungskräfte wird ergänzt durch theoretische Schulungsmaßnahmen und Hospitationen bei vorgesetzten Behörden.
Fachwissen
Erfahrung in Justizverwaltungssachen
Kenntnisse
im Haushaltswesen,
im Personalwesen,
in der Organisationslehre und
in der Informationstechnik
Fähigkeit,
durch Zielvereinbarungen zu führen,
situativ zu führen,
die Motivation der Mitarbeiter zu fördern,
Entscheidungsbereitschaft und Entscheidungsfreude zu zeigen,
eigenverantwortlich zu handeln,
Konflikte zu bewältigen
Delegationsvermögen
Vorbildfunktion und Glaubwürdigkeit
Förderung der beruflichen Fortentwicklung der Mitarbeiter
Organisationsvermögen
Planungsvermögen
Fähigkeit,
zielorientiert zu handeln,
Prioritäten zu setzen,
komplexe Abläufe zu koordinieren
Kostenbewusstsein
Kommunikationsfähigkeit
Kooperations- und Teamfähigkeit
Bereitschaft, Verantwortung zu tragen und Verlässlichkeit
sicheres Auftreten und positive Außenwirkung
Einfühlungsvermögen und Fähigkeit zu Achtsamkeit und Rücksichtnahme
Bürgernähe
Aufgeschlossenheit gegenüber Strukturveränderungen in der Justiz
Identifikation mit dem Auftrag der Justiz
Pflichtbewusstsein, Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
Flexibilität, beispielsweise dokumentiert durch einen Wechsel zwischen Gerichten und Staatsanwaltschaften und verschiedenen Dienstposten
Kreativität und Innovationsfähigkeit
Fähigkeit, eigenmotiviert, eigeninitiativ und selbstständig zu handeln
Überzeugungskraft und Kritikfähigkeit
Reflexions- und Lernbereitschaft.
1Die Bekanntmachung tritt am 1. September 2014 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. August 2014 tritt die Bekanntmachung über das Anforderungsprofil für Dienst-, Geschäfts- und Gruppenleiter vom 27. März 2002 Az.: 2320 - V - 7559/00 (JMBl S. 53) außer Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.