IntraRL · Bayern

2003.4-JRichtlinie für den Einsatz des Intranets in der bayerischen Justiz (Intranetrichtlinie – IntraRL)

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juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.