BayVwV273967 · Bayern

61.03.04.17-FSteuerliche Behandlung der Entschädigungen, die den ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Vertretungsorgane gewährt werden

Amtliche Abkürzung:
BayVwV273967
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.