3101-JDatenübertragungsregeln für die Datenübermittlung zu dem und aus dem bei dem bayerischen Zentralen Vollstreckungsgericht geführten Schuldnerverzeichnis und Vermögensverzeichnisregister (Bayerische DÜ-Regeln ZenVG)
- Amtliche Abkürzung:
- BayVwV270916
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.