BayVwV270890 · Bayern

Aussetzung von Belohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen beim Aufklären strafbarer Handlungen und Ergreifen flüchtiger Straftäter

Amtliche Abkürzung:
BayVwV270890
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.