BayVwV267724 · Bayern

2132.1-BFliegende Bauten; Vollzug des Art. 72 der Bayerischen Bauordnung

Amtliche Abkürzung:
BayVwV267724
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.