BayVwV263644 · Bayern

2003.3-IRahmenvorschriften für die elektronische Aktenführung und das Übertragen und Vernichten von Papierdokumenten

Amtliche Abkürzung:
BayVwV263644
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.