787-LRichtlinien für die Verleihung der Rechtsfähigkeit in der Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins nach § 22BGB an Erzeugergemeinschaften und Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften im Sinn des Marktstrukturgesetzes und an Forstbetriebsgemeinschaften und Forstwirtschaftliche Vereinigungen im Sinn des Bundeswaldgesetzes (Verleihungsrichtlinien – VerleihR)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.