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title: "BayVwV250386 — 2035-KRichtlinien für die Freistellung von Mitgliedern örtlicher Personalräte an staatlichen Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen mit in der Regel weniger als 400 Beschäftigten"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/by/bayvwv250386"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Bayern"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV250386"
updated: "2026-05-15T12:03:04+00:00"
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# BayVwV250386 — 2035-KRichtlinien für die Freistellung von Mitgliedern örtlicher Personalräte an staatlichen Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen mit in der Regel weniger als 400 Beschäftigten

**Landesrecht Bayern**


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— 2035-KRichtlinien für die Freistellung von Mitgliedern örtlicher Personalräte an staatlichen Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen mit in der Regel weniger als 400 Beschäftigten
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV250386
Quelle: www.gesetze-bayern.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
