BayVwV250386 · Bayern

2035-KRichtlinien für die Freistellung von Mitgliedern örtlicher Personalräte an staatlichen Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen mit in der Regel weniger als 400 Beschäftigten

Amtliche Abkürzung:
BayVwV250386
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.