BayVwV246701 · Bayern

2032.1-IVerwaltungsvorschriften zur Zulage für besondere Berufsgruppen im Polizeivollzugsdienst gemäß Art. 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBesG

Amtliche Abkürzung:
BayVwV246701
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.