2032.1-IVerwaltungsvorschriften zur Zulage für besondere Berufsgruppen im Polizeivollzugsdienst gemäß Art. 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBesG
- Amtliche Abkürzung:
- BayVwV246701
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.