BayVwV233866 · Bayern

2235.1.4.2-KVollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Kollegs

Amtliche Abkürzung:
BayVwV233866
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.