BayVwV229121 · Bayern

2220.3-KKirchen, Religions- und weltanschauliche Gemeinschaften mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

Amtliche Abkürzung:
BayVwV229121
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.