V-Personen · Bayern

3121.0-JInanspruchnahme von Informanten, Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen) und Einsatz Verdeckter Ermittler im Rahmen der Strafverfolgung

0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.