2032.4-FAllgemeine Verwaltungsvorschrift über die Festsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (Auslandsreisekostenbekanntmachung – VV-BayARV)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.