BayVwV157556 · Bayern

2038.3.5-KBeurlaubung von Studierenden nach Beendigung der fachlichen und pädagogisch-didaktischen Abschlussprüfung

Amtliche Abkürzung:
BayVwV157556
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.