2032.3-KPrüfervergütungen für die Abnahme von Abschlussprüfungen für andere Bewerberinnen und Bewerber, von weiteren schulischen Prüfungen und von besonderen Leistungsfeststellungen
- Amtliche Abkürzung:
- BayVwV154721
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.