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title: "BayVwV154715 — Versicherungsfreiheit von Beamten, die für eine Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft oder als Fachkraft für Zwecke der Entwicklungshilfe beurlaubt worden sind"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/by/bayvwv154715"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Bayern"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV154715"
updated: "2026-05-15T12:10:11+00:00"
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# BayVwV154715 — Versicherungsfreiheit von Beamten, die für eine Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft oder als Fachkraft für Zwecke der Entwicklungshilfe beurlaubt worden sind

**Landesrecht Bayern**


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— Versicherungsfreiheit von Beamten, die für eine Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft oder als Fachkraft für Zwecke der Entwicklungshilfe beurlaubt worden sind
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV154715
Quelle: www.gesetze-bayern.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
