Bayerischer Musikplan; hier: Richtlinien zur individuellen Förderung musikalisch besonders begabter Jugendlicher aus Landesmitteln
- Amtliche Abkürzung:
- BayVwV154544
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.