Erprobung von Lehramtsstudiengängen mit besonderer Struktur sowie von Bachelor-/Master-Studiengängen unter Einbeziehung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen
- Amtliche Abkürzung:
- BayVwV154233
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.