2030.3-JDienstordnung für die Vollziehungsbeamten der Justiz (Justizvollstreckungssekretär, Justizvollstreckungsobersekretär, Justizvollstreckungshauptsekretär) – JVDO–
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.