2003.4-JDienstvereinbarung über die Nutzung von Internet und E-Mail im Bayerischen Staatsministerium der Justiz sowie bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizbehörden in dessen Geschäftsbereich
- Amtliche Abkürzung:
- BayVwV153953
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.