BaySchFG · Bayern

2230.7-KKostenersatz und Zuschuss nach Art. 10 Abs. 8 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) für Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterbringung

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.