BayVwV151756 · Bayern

2032.4-KReisekostenrechtliche Regelungen für Lehrkräfte und Förderlehrer an staatlichen Schulen, Kollegs, Studienkollegs und an den Staatsinstituten für die Ausbildung von Fachlehrern und Förderlehrern

Amtliche Abkürzung:
BayVwV151756
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.