Ermächtigung der dem Staatsministerium der Finanzen nachgeordneten Behörden zu außergerichtlichen Anerkenntnissen und zum Abschluss außergerichtlicher Vergleiche (AußergerichtlAnerkVerglBek)
- Amtliche Abkürzung:
- BayVwV151707
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.