787-LRichtlinie für die Teilnahme an der Qualitätsregelung „Geprüfte Qualität“ (Qualitätsregelungsrichtlinie „Geprüfte Qualität“)
- Amtliche Abkürzung:
- BayVwV_787_L_289
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.