2154-IRichtlinien für die Erstellung objektbezogener Katastrophenschutz-Sonderpläne für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen sowie für Maßnahmen des Katastrophenschutzes bei kerntechnischen Unfällen (Katastrophenschutzrichtlinien kerntechnische Anlagen – KSRKern)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.