BayVV_923_I_2221 · Bayern

923-IVereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Bundesrepublik Deutschland aufgrund eines Antrags nach § 12 Abs. 2 Güterkraftverkehrsgesetz

Amtliche Abkürzung:
BayVV_923_I_2221
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.