Anerkennung · Bayern

861-GHinweise zum Vollzug von Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze – Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, Förderung von ehrenamtlichen Strukturen und von Modellvorhaben sowie der Selbsthilfe in der Pflege nach den §§ 45a, 45c und 45d SGB XI (Hinweise zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.