BayVV_831_A_15264 · Bayern

831-ARichtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen aus dem Bayerischen Opferfonds

Amtliche Abkürzung:
BayVV_831_A_15264
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.