BayVV_73_W_11032 · Bayern

73-WVerwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA)

Amtliche Abkürzung:
BayVV_73_W_11032
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.