Öffentliches Auftragswesen; Durchführung der Verfahren zur Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge gemeinsam geförderter Einrichtungen
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_73_W_015
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.