BayVV_73_I_1233 · Bayern

73-BZuständigkeiten der VOB-Stellen bei den Regierungen

Amtliche Abkürzung:
BayVV_73_I_1233
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.