7072.1-WRichtlinien zur Förderung von Projekten von Maßnahmenträgern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_7072_1_W_12957
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.