6410-BRahmenvereinbarung über die Benutzung von Grundstücken und Gebäuden des Freistaats Bayern für die Errichtung und den Betrieb von Funkstationen
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_6410_F_045
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.