BayVV_6322_J_218 · Bayern

6322-JAnnahme von Bareinzahlungen sowie Annahme und Nachweis von Geld-, Wert- und Einschreibesendungen

Amtliche Abkürzung:
BayVV_6322_J_218
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.