61.03.04.17.02.01-FBescheinigungsrichtlinie zur Anwendung der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes (Bescheinigungsrichtlinie §§ 7i, 10f, 11b EStG – EStGBeschR §§ 7i, 10f, 11b)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.