61.03.04.17.02.01-FBescheinigungsrichtlinie zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes (Bescheinigungsrichtlinie §§ 7h, 10f, 11a EStG – EStGBeschR §§ 7h, 10f, 11a)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.